Artgerecht gehaltene Gänse wegen Geflügelgrippe aufzustallen oder gar präventiv zu keulen, lässt sich kaum rechtfertigen. (Foto: Landpixel)

Impfen als Option für Bio-Tiere

Zweifel wachsen, ob man Hühner, Puten, Enten und Gänse wegen der Geflügelgrippe unbedingt aufstallen oder präventiv keulen muss.

Für den Umgang mit der Geflügelgrippe (HPAI) deutet sich ein Umdenken an. Statt massenhaft Tiere zu keulen, zeichnet sich ein Weg zur Impfung ab. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nennt den Schritt sogar einen „Paradigmenwechsel“ auf EU-Ebene: von der reinen „Test-and-slaughter“-Strategie hin zu impfbasierten Kontrollmaßnahmen. Daher hat die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin am FLI (Stiko Vet) die Möglichkeiten und Risiken für die deutsche Geflügelhaltung betrachtet und eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht.

Es gibt weiterhin einige Vorbehalte gegen eine Impfung der Hausgeflügelbestände. Insbesondere könnte dadurch womöglich ein echter Ausbruch der HPAI verdeckt werden, weil die geimpften Tiere kaum Symptome zeigen. So könnte die Krankheit unbemerkt zirkulieren und in Wildgeflügel ausstrahlen. Auch gilt die Übertragung auf den Menschen als Risiko, das man durch die bisherige Seuchenbekämpfung ausschließen will.

Allerdings haben die Seuchenzüge in Europa in den vergangenen Jahren immer länger gedauert. Gerade Bio-Geflügel und Tiere in Auslaufhaltung mussten über viele Wochen aufgestallt werden. Zudem wurden viele Tiere auch präventiv gekeult. „Die millionenfache Tötung und unschädliche Beseitigung von Geflügel ist angesichts der Häufung von Ausbrüchen aus Gründen des Tierschutzes und der Nachhaltigkeit immer schwerer zu rechtfertigen“, stellt die Stiko Vet fest.

Der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter hat bereits eine Online-Petition gestartet. Unter dem Motto „Impfen statt keulen“ sammelt der Verein Unterschriften.

Im Zuge der Neuordnung des EU-Tiergesundheitsrechtes wurden bereits 2021 die bisherigen Vorgaben der Geflügelpestverordnung aufgehoben. Die delegierte Verordnung (EU) 2023/261, die den Einsatz von Tierarzneimitteln regelt, trat Ende März in Kraft. Sie gilt unmittelbar in den EU-Mitgliedsstaaten. Sie gibt den zuständigen, nationalen Behörden die Möglichkeit, eine Impfung gegen HPAI durchzuführen, ohne dass die EU dies genehmigen muss.

Allerdings gelten dafür Auflagen. So dürfen keine Lebendimpfstoffe mit abgeschwächten Erregern verabreicht werden. Im Fall von Notimpfungen, wo HPAI aufgetreten ist, müssen die Tiere engmaschig überwacht werden. Dies gilt auch für Präventivimpfungen in Regionen, in denen noch kein Ausbruch festgestellt wurde. Allerdings hält die Stiko Vet solche Impfungen in Gegenden und Perioden mit hohem Ansteckungsrisiko durchaus für sinnvoll. In der Stellungnahme sind unter anderem extensive und artgerechte Haltungsformen erwähnt.

 

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