Die Zahl der Wölfe in Europa ist in den vergangenen Jahren stark gestiegen. (Foto: DJV/Bernhardt)

EU-Kommission bewertet Wolf neu

Neue Daten zeigen: Der Wolf hat sich in Europa so weit etabliert, dass er nur noch als „geschützt“ gelten könnte.

Die Wolfspopulation hat in Europa in den vergangenen Jahren erheblich zugenommen. Daher könnte der Schutzstatus in der Berner Konvention abgesenkt werden von „streng geschützt“ auf "geschützt“. Diesen Schritt hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, um ein flexibleres Management zu ermöglichen. Der derzeitige günstige Erhaltungszustand soll dabei gewahrt bleiben.

Nun müssen die EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit zustimmen. Erst dann kann der Antrag dem ständigen Ausschuss der Berner Konvention, einem internationalen Artenschutzabkommen, vorgelegt werden. Die Europäische Union setzt die Berner Konvention mit der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in EU-Recht um. In der FFH-Richtlinie ist der Schutzstatus von Pflanzen und Tieren in der EU festgelegt.

Die Berner Konvention stellt den Wolf seit 1979 unter strengen Schutz. Die EU-Kommission hat neue Daten erhoben, die zeigen, dass die Wolfspopulation in der EU während der vergangenen 20 Jahre „signifikant gewachsen“ ist. „Aktuell leben mehr als 20.000 Wölfe in der EU und Wolfsrudel in 23 Mitgliedstaaten“, schreibt die oberste EU-Behörde. Der Wolf kommt in allen EU-Ländern vor, ausgenommen die Inselstaaten Irland, Zypern und Malta.

Herdenschutz braucht weiter Förderung
EU-Agrarkommissar Janusz Wojciechowski sagte: "Aus Gesprächen mit Landwirten und ländlichen Gemeinden weiß ich, dass die Rückkehr der Wölfe in einer Reihe von Bereichen erhebliche Herausforderungen mit sich bringt, insbesondere für die Weidewirtschaft in einem ohnehin schwierigen sozioökonomischen Umfeld.“ Er forderte die Mitgliedstaaten dazu auf, den Herdenschutz im vollen Umfang ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Sie sollten die EU-Mittel in vollem Umfang nutzen, um Investitionen in Präventionsmaßnahmen zu unterstützen, um die Bedrohung der Nutztiere zu minimieren.

„Die Rückkehr der Wölfe ist eine gute Nachricht für die biologische Vielfalt in Europa“, betonte auch Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. „Aber die Konzentration von Wolfsrudeln in einigen europäischen Regionen ist zu einer echten Gefahr geworden, insbesondere für Nutztiere. Um kritische Wolfskonzentrationen aktiver zu managen, haben die lokalen Behörden mehr Flexibilität gefordert. Die europäische Ebene sollte dies erleichtern, und der heute von der Kommission eingeleitete Prozess ist ein wichtiger Schritt."

Erst Berner Konvention, dann FFH-Richtlinie
Um den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen, müsste die EU-Kommission vorschlagen, die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zu ändern, nachdem der Schutzstatus in der Berner Konvention gesenkt wurde. Im Anhang IV der FFH-Richtlinie listet die EU die Arten auf, die unter strengen Schutz fallen – so auch der Wolf. Danach sind „alle absichtlichen Formen des Fangs oder der Tötung von aus der Natur entnommenen Exemplaren dieser Arten“ verboten. Dieses Verbot gilt nicht für Arten, die im Anhang V der Richtlinie aufgeführt sind. Würde die EU den Wolf in den Anhang V der FFH-Richtlinie überführen, würden flexiblere Regeln zur Entnahme gelten.

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