Ein Schlag für das Sortiment von Produzenten und Händlern von alkoholfreiem Bio-Wein ist die bürokratische Lücke in der EU-Ökoverordnung. (Foto: bioweinreich.com)

Bio ohne Siegel

Alkoholfreier Bio-Wein darf nicht als Bio auf den Markt. Naturkostbranche hat Ausnahmegenehmigung für SRL-Fachhändler beschlossen.

Seit dem 1. Januar 2023 ist es in der Europäischen Union nicht mehr gestattet, alkoholfreien Bio-Wein mit dem EU-Bio-Siegel zu verkaufen. Die Entalkoholisierung durch Vakuumdestillation ist zwar im EU-Öko-Recht für die Lebensmittelverarbeitung zugelassen, nicht aber für die Weinbereitung. die notwendige Anpassung der EU-Öko-Verordnung wurde nicht berücksichtigt.  

In Deutschland galt bisher eine Übergangsregelung, mit der alkoholfreier Wein als „alkoholfreies Getränk aus Bio-Wein“ verkauft werden durfte. Diese Übergangsregelung wurde jedoch von der EU als nicht rechtskonforme Marktverzerrung eingestuft. Ab dem 1. Januar 2024 darf kein alkoholfreier Wein mehr mit einer Bio-Kennzeichnung verkauft werden.

Hersteller:innen, die bisher alkoholfreien Wein nach den geltenden Bio-Qualitätsvorgaben produziert haben, stehen vor der Herausforderung, ihre Produkte vorübergehend ohne Bio-Zertifizierung im Fachhandel zu vertreiben.

Das Lenkungsgremium der Sortimentsrichtlinien (SRL) von BNN und Naturkost Süd hat eine Ausnahmeregelung für den Verkauf von alkoholfreiem Wein ohne Bio-Zertifizierung beschlossen. Dementsprechend kann alkoholfreier Wein bis auf weiteres bei SRL-Zertifizierten Fachhändlern verkauft werden, wenn dieser nach den Grundsätzen der EU-Ökoverordnung hergestellt wurde, aber ohne Bio-Logo. Diese Ausnahmeregelung soll bis zur Aufnahme von Verfahren zur Entalkoholisierung in der Weinbereitung in die EU-Ökoverordnung gelten.

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