Geöffnetes 3-fach-Energieschirmsystem mit transparentem Tagesschirm (oben), Schattiergewebe (mitte) und Verdunklungsschirm (unten) (Foto: Reinhold/KTBL)

Bessere Förderbedingungen für Energie

Das Bundesprogramm für Energieeffizienz wurde überarbeitet und ist jetzt leichter zugänglich.

Dank des überarbeiteten „Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und Einsparung von Kohldioxid in Landwirtschaft und Gartenbau“ können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Landwirtschaft und des Gartenbaus ab sofort bessere Förderung erhalten. Unter anderem hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Fördersätze erhöht, die Höchstgrenze der Gesamtförderung angehoben und das Antragsverfahren verschlankt.

Gefördert werden einzelbetriebliche Energieberatungen und Investitionen. Dazu zählen Energiespeicher- und Effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieschirme für den Gartenbau oder alternative Antriebssysteme für Landmaschinen wie Elektro-Traktoren. Weiterhin fördert das überarbeitete Bundesprogramm den überbetrieblichen Wissenstransfer. Neu hinzugekommen ist die Fördermöglichkeit für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Ziel des Programms ist es, die Kohlendioxid-Emissionen in landwirtschaftlichen und Gartenbau-Unternehmen zu reduzieren – und so unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden und sich damit krisenfester aufzustellen. Seit 2020 ist das „Bundesprogramm Energieeffizienz für Landwirtschaft und Gartenbau“ ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzplans 2030 der Bundesregierung für die Landwirtschaft und wird aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) finanziert.

Die Bundesregierung hat das Bundesprogramm Energieeffizienz in das Sofortprogramm Klimaschutz aufgenommen, damit die Klimaziele schneller umgesetzt werden. Das Bundesprogramm Energieeffizienz hat zwei Förderrichtlinien, Teil A (Landwirtschaftliche Primärproduktion) und Teil B (Erneuerbare Energieerzeugung). Das BMEL hat die Förderrichtlinie A überarbeitet, vereinfacht und hinsichtlich der Förderkonditionen verbessert.

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