Weg frei für Frosthilfen
Die EU stellt insgesamt 46,5 Millionen Euro an Frosthilfen für deutsche Obst- und Weinbaubetriebe bereit, die im April von Spätfrösten stark getroffen wurden. Die Verordnung, die eine entsprechende Auszahlung der EU-Krisenhilfen ermöglicht, wurde am 11. November vom Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir unterzeichnet. Ziel ist es, durch Kälteeinbruch stark beeinträchtigte Betriebe gezielt zu unterstützen.
Die Hilfen können von Betrieben beantragt werden, die einen Ertragseinbruch von über 30 Prozent und einen Mindestschaden von 7.500 Euro durch die Frostschäden nachweisen können. Der Entschädigungssatz kann bis zu 40 Prozent des entstandenen Schadens je Betrieb betragen. Die Landesbehörden sind dafür zuständig, die Antragsannahme sowie die Auszahlung der Mittel durchzuführen.
Wichtige Eckdaten:
- Antragsfrist: 8. Januar 2025
- Auszahlung der Hilfen: bis 30. April 2025
- Voraussetzungen: mindestens 30 Prozent Ertragsausfall und mindestens 7.500 Euro Schaden
Betroffenen Betrieben wird dringend empfohlen, zeitnah einen Antrag zu stellen, da die bereitgestellten Mittel gegebenenfalls nicht ausreichen werden.
Weitere Infos und Anträge bei den zuständigen Landesstellen.