Das Paul-Ehrlich-Institut hat drei Impfstoffe zur Prophylaxe gegen BTV3-Infektionen benannt. (Foto: Landpixel)

Schutz vor Blauzungenkrankheit

Rinder, Schafe und Ziegen können gegen Blauzungenkrankheit geimpft werden. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verlängert Ausnahmeregelung.

Deutschlands Tierhalter können ihre Rinder, Schafe und Ziegen auch weiterhin gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Die bis zum 6. Dezember geltende Ausnahmeregelung für drei Impfstoffe wird lückenlos und ohne zeitliche Begrenzung verlängert. Einer entsprechenden Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 22. November auch der Bundesrat zugestimmt.

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt vor allem bei Rindern, Ziegen und Schafen für teils schwere Verläufe, die insbesondere bei den beiden Letzteren auch tödlich enden. Diese hat darüber hinaus oft schwerwiegende, wirtschaftliche Folgen für die Tierhalter. Bislang gibt es gegen diesen Serotyp keinen EU-zugelassenen Impfstoff.

Das BMEL hatte daher im Juni per Eilverordnung die sofortige Anwendung von drei vom Paul-Ehrlich-Institut benannten Impfstoffen für einen Zeitraum von sechs Monaten gestattet. Mit der jüngst beschlossenen „Verordnung zur Änderung der Zweiten Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit“ wird die Möglichkeit einer lückenlosen Anwendung der BTV-3-Impfstoffe über den 6. Dezember hinaus geschaffen. Die erneute Ausnahmeregelung greift solange, bis ein entsprechender, in der Europäischen Union zugelassener Impfstoff zur Verfügung steht.

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