Kupferzulassung 2024 erweitert
Dieses Jahr führten starke und lange Regenperioden zu einem außergewöhnlich hohen Infektionsdruck von Phytophtera infestans. Die bundesweit gültige Obergrenze von 3kg/ha Kupfer ist für dieses Jahr auf maximal 4 kg/ha für die Mittel Cuprozin progress und Funguran progress angehoben worden, um den Erreger bekämpfen zu können. Die Ausnahmeregelung gilt bis zum 13. November 2024. Beim Einsatz muss man die Vorgaben des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) sowie alle generellen Auflagen dieser beiden Kupferfungizide beachten. Es muss keine Ausnahmegenehmigung bei Bioland beantragt werden, außer man bringt Kupfer zum ersten Mal aus.
Der BÖLW als Antragsteller hat vom BVL die Auflage bekommen zu berichten, in welchen Regionen und in welchem Umfang von der Erhöhung Gebrauch gemacht wurde. Zur Dokumentation erhalten Bioland-Betriebe Ende der Pflanzenschutzsaison einen Fragebogen von Bioland. Die Dokumentation ist ebenfalls für die pflanzenschutzrechtliche Kontrolle sowie für die Bioland-Kontrolle 2025 wichtig.
Grund für die erweiterte Zulassung sind die vielen Niederschläge in einigen Teilen Deutschlands. Der Infektionsdruck von Phytophtera infestans ist daraufhin stark gestiegen. Obwohl Bioland sich dafür einsetzt, die Aufwandmenge an Kupfer zu reduzieren, musste in diesem Jahr vielen Bio-Landwirte und Bio-Landwirtinnen ungewöhnlich häufig mit Kupferpräparaten eingreifen. Für 2025 gelten dann wieder 3 kg/ha Kupfer.