Klimaurteil rechtskräftig
Die Bundesregierung versäumt den Klimaschutz im Landnutzungssektor (LULUCF) gänzlich. Dagegen hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg geklagt, das Urteil ist rechtskräftig. Das Bundesumweltministerium hat keine Revision gegen die Verurteilung aus dem Mai 2024 eingelegt. Die Ampel muss nun bis zum 31. Oktober Sofortmaßnahmen im Umfang von mehr als 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis 2045 entwerfen. Der LULUCF-Sektor würde die Klimaziele mit den bisher geplanten Maßnahmen praktisch zu 100 Prozent verfehlen.
Im Jahr 2045 soll der Landnutzungssektor 40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente speichern. Bereits jetzt und mit den jahresgebundenen Zielen für 2030, 2040 und 2045 soll der Sektor als Senke für unvermeidbare Restemissionen aus anderen Bereichen wie der Zementindustrie dienen. Laut Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe wird er aber sogar 2045 noch CO2 ausstoßen.
Um den erheblichen Umfang zu erreichen, sind Maßnahmen notwendig wie deutlich weniger Holzentnahme aus deutschen Wäldern, eine schnellere und umfangreichere Wiedervernässung von mindestens 50.000 ha Moor pro Jahr und keine weitere Förderung der Holzverbrennung in Kraftwerken. Nach Ansicht der DUH muss die Regierung spätestens bis zum 31. Oktober 2024 die geplanten Maßnahmen als Entwurf vorlegen und innerhalb von sechs Monaten verabschieden. Andernfalls werde man Zwangsvollstreckungsverfahren gegen die Bundesregierung einleiten, so der Verband.