Klage gegen Zulassung von Glyphosat
Das Pesticide Action Network Europe PAN Europe, das Umweltinstitut München Umweltinstitut München und Partnerorganisationen gehen gerichtlich gegen die Zulassung des Totalherbizids Glyphosat für die kommenden zehn Jahre vor. Dieser Schritt sei nötig geworden, nachdem die EU-Kommission einen formellen Antrag auf Überprüfung der Zulassung abgelehnt hatte. Das Gerichtsverfahren dürfte zwei Jahre dauern, schätzt das Umweltinstitut München.
Die Kläger stützen sich in ihrer Argumentation auf zahlreiche Mängel in der Arbeit der Behörden, die für die Genehmigung von Glyphosat zuständig waren: die Europäische Kommission selbst sowie die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und die Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). „Unter anderem ignorierte die EU-Kommission eine Reihe von großen Datenlücken in Bezug auf die Giftigkeit von Glyphosat für Tiere und Menschen, die von der EFSA festgestellt wurden. Zudem verwarfen die Behörden systematisch Erkenntnisse der unabhängigen Wissenschaft oder gewichteten diese viel niedriger als zum Teil sogar jahrzehntealte Studien der Industrie. Darüber hinaus weigert sich die Kommission nach wie vor die Giftigkeit der Mischung aus dem reinen Wirkstoff Glyphosat und seinen Beistoffen, also der fertigen Formulierungen so wie sie aufs Feld kommen, zu beurteilen“, teilt das Umweltinstitut München mit.
Im November vorigen Jahres hat die EU-Kommission das meistangewendete Pestizid um zehn Jahre neu zugelassen, obwohl qualifizierte 58 Prozent der Mitgliedstaaten nicht für eine Verlängerung von Glyphsat gestimmt hatten. Zuvor hatte Bayer verstärkt Lobbyarbeit auch in der Öffentlichkeit betrieben. Deutschland enthielt sich, weil die FDP nicht zu einem gemeinsamen Nein der Ampelkoalition im EU-Rat bereit war.