Foto: Birgit Petersen

GLÖZ 8 legt still

Gut für Biodiversität und Naturschutz

Im Jahr 2024 treten die neuen GLÖZ-Standards in Kraft. Für GLÖZ 8 muss jeder Landwirt und jede Landwirtin vier Prozent der Ackerflächen stilllegen. Diese Flächen dürfen Landwirt:innen in einem bestimmten Zeitraum nicht nutzen (siehe bioland-Fachmagazin 8/2023). Es bietet sich damit eine Chance für Landwirt:innen, vielfältige Lebensräume zu schaffen. Die Stilllegung kommt vielen Arten zugute und ist einfach umzusetzen.

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