Fördergeld für Fangstand
Manche Arbeiten in der Landwirtschaft sind riskant, es lohnt sich, Gefahren vorzubeugen. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert die Unfallverhütung. Anträge für fünf verschiedene Arbeitsbereiche kann man noch bis zum 15. Dezember stellen.
Für Milchvieh- und Rinderhalter:innen beispielsweise ist es gefährlich, wenn sie Tiere auf der Weide oder auch im Stall behandeln müssen. Die Tiere sollten stets in Behandlungs- oder Fangständen fixiert sein. Für die Anschaffung kann man jetzt einen Zuschuss bis zu 30 Prozent und bis maximal 600 Euro beantragen. An die Förderung knüpft die SVLFG ein paar Bedingungen, beispielsweise muss der Behandlungsstand stabil und von allen Seiten leicht zugänglich sein und alle Befestigungen und Begrenzungen müssen fest und stabil sein. Darüber hinaus darf das Gitter keine Quetsch- und Scherstellen ausweisen.
Teilnahmeberechtigt sind selbstverständlich nur bei der Berufsgenossenschaft gemeldete Betriebe. Auch darf das Unternehmen 2022 und 2023 keinen Zuschuss erhalten haben. Darüber hinaus beträgt die Förderung höchstens 50 Prozent des zuletzt an die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft gezahlten Jahresbeitrages.
Die SVLFG bezuschusst keine Anschaffungen, die vor Erhalt der Förderzusage getätigt wurden. „Kaufen Sie das Produkt deshalb erst, nachdem Sie unsere Förderzusage erhalten haben“, so der eindringliche Hinweis.
Darüber hinaus gibt es aktuell auch noch Fördermittel für
- Höhensicherungsgeräte für Hubarbeitsbühnen
- Kommunikations- und Notrufgeräte im Forst
- Zuganssystem für Traktoren
- Gebläseunterstütztes Atemschutzgerät
Ab 2025 nimmt die SVLFG Anträge nur noch online entgegen.