Fibl entwickelt Leitfaden für die Reinigung
Ab 2026 regelt ein Verzeichnis, welche Reinigungs- und Desinfektionsmittel in der Verarbeitung und Lagerung von Bio-Lebensmitteln nach der EU-Ökoverordnung erlaubt sind. Das Forschungsinstitut für biologischer Landbau (Fibl) und das Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) GmbH haben im Rahmen des gemeinsamen RuDI-Verbundprojektes einen praxistauglichen Regelungsvorschlag sowie einen Leitfaden für die Praxis erarbeitet.
Im Rahmen des Forschungsprojektes wurden aktuelle Regelungsansätze und somit auch verschiedene Kriterien für die Regulierung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln in ökologischen Verarbeitungs- und Lagereinrichtungen bewertet. Parallel wurden Anforderungen an ein Regelungssystem zu Reinigungs- und Desinfektionsmitteln aus der Praxis von lebensmittelverarbeitenden Unternehmen erhoben. Zusätzlich wurden Stoffe gemäß einer harmonisierten Einstufung nach CLP-Verordnung auf human- und ökotoxikologische Bedenklichkeit beurteilt.
In den nächsten zwei Jahren, bis das Gesetz in Kraft tritt, gelten die bisherigen hygienerechtlichen Bestimmungen und die Regeln der alten Bio-Basisverordnung (EG) 2007/834. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Einsatz von umweltschädlichen und humantoxischen Stoffen in der ökologischen Lebensmittelkette kontinuierlich zu minimieren.
Die Förderung dieses Projektes erfolgte durch das Bundesprogramm ökologischer Landbau (BÖL) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.