Bundesrat billigt GAP-Erleichterungen
Am 22. November hat der Bundesrat der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zugestimmt. Somit können Landwirte und Landwirtinnen die Förderperiode ab 2025 nun sicher planen. Auch die Öko-Regelungen sind attraktiver geworden.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bezeichnete die Verabschiedung der Verordnungen als „Bürokratieabbau“. „Die Agrarförderung wird ab kommendem Jahr einfacher und die Öko-Regelungen schneiden wir passgenauer auf die Betriebe zu. Damit schaffen wir Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung für die Zukunft. Gleichzeitig stärken wir das Prinzip: Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, kommentierte Özdemir nach dem Bundesratsentscheid.
Was die Änderungen im Detail für Bio-Betriebe bedeuten, hat das bioland-Fachmagazin ausführlich beschrieben. Sie betreffen unter anderem folgende Glöz-Standards (GLÖZ) und Öko-Regelungen (ÖR):
- GLÖZ 5: Pflügen auf erosionsgefährdeten Flächen
- GLÖZ 6: Gute fachliche Praxis bei der Mindestbodenbedeckung gestärkt
- GLÖZ 8: Pflichtbrache entfällt, freiwillige Brache auf Acker und Grünland gestärkt
- ÖR 2: Verbesserung der Vielfältigen Fruchtfolge für Leguminosen und Gemüse
- ÖR 3: Vereinfachung für Agroforst
- ÖR 4: Klarstellungen zur Extensivierung von Dauergrünland
Hier geht es zum Artikel "GAP-Regeln bald praxistauglicher" aus dem bioland-Fachmagazin