Trotz des Zerfalls der Ampelregierung hat der Bundesrat wichtigen Änderungen bei der Agrarförderung zugestimmt. (Foto: Imago)

Bundesrat billigt GAP-Erleichterungen

Direktzahlungen- und Konditionalitäten-Verordnung erleichtern die EU-Agrarförderung in Deutschland. Özdemir spricht von Bürokratieabbau.

Am 22. November hat der Bundesrat der GAP-Direktzahlungen-Verordnung und der GAP-Konditionalitäten-Verordnung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium zugestimmt. Somit können Landwirte und Landwirtinnen die Förderperiode ab 2025 nun sicher planen. Auch die Öko-Regelungen sind attraktiver geworden.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bezeichnete die Verabschiedung der Verordnungen als „Bürokratieabbau“. „Die Agrarförderung wird ab kommendem Jahr einfacher und die Öko-Regelungen schneiden wir passgenauer auf die Betriebe zu. Damit schaffen wir Planungssicherheit und eine verlässliche Förderung für die Zukunft. Gleichzeitig stärken wir das Prinzip: Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“, kommentierte Özdemir nach dem Bundesratsentscheid. 
Was die Änderungen im Detail für Bio-Betriebe bedeuten, hat das bioland-Fachmagazin ausführlich beschrieben. Sie betreffen unter anderem folgende Glöz-Standards (GLÖZ) und Öko-Regelungen (ÖR):

  • GLÖZ 5: Pflügen auf erosionsgefährdeten Flächen
  • GLÖZ 6: Gute fachliche Praxis bei der Mindestbodenbedeckung gestärkt
  • GLÖZ 8: Pflichtbrache entfällt, freiwillige Brache auf Acker und Grünland gestärkt
  • ÖR 2: Verbesserung der Vielfältigen Fruchtfolge für Leguminosen und Gemüse
  • ÖR 3: Vereinfachung für Agroforst
  • ÖR 4: Klarstellungen zur Extensivierung von Dauergrünland

Hier geht es zum Artikel "GAP-Regeln bald praxistauglicher" aus dem bioland-Fachmagazin

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