Wer in eine besonders artgerechte und umweltschonendere Tierhaltung investiert, bekommt eine Investitionsförderung aus dem Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung. (Foto: Sonja Herpich)

BMEL fördert laufende Mehrkosten

Das Bundesprogramm zum Umbau der Tierhaltung bei Schweinen beginnt für Verbände ab Mitte April. Betriebe starten im Juni.

Der Umbau der Tierhaltung in Deutschland nimmt konkrete Formen an. Heute hat das Bundeslandwirtschaftsministerium die Förderung laufender Mehrkosten im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung mit Terminen angekündigt.

Ab dem 15. April können sich zunächst Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme einmalig für die Teilnahme am neuen Förderprogramm des BMEL anerkennen lassen. Die zuständige Behörde ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Wird den Organisationen und Kontrollsystemen die Förderfähigkeit bestätigt, können Mitgliedsbetriebe ab dem 4. Juni einen Antrag auf Förderung laufender Kosten stellen. Ziel der Förderung ist eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren. Zunächst bietet die BLE am 9. April ein Web-Seminar mit Hilfestellungen für Interessierte an.

Halten die Organisationen und Kontrollsysteme die in der Förderrichtlinie genannten Vorgaben ein, ist die Anerkennung nur einmalig nötig. Für alle drei Tiergruppen (Sauen, Ferkel und Mastschweine) genügt ein gemeinsamer Antrag. Liegt der BLE bis zum 10. Mai der Antrag vor, ergeht ein Zulassungsbescheid bis zum 27. Mai. Hat die BLE den Antrag anerkannt, veröffentlicht die Behörde die Erzeugerorganisationen und Kontrollsysteme auf ihrer Internetseite.
Die Anträge, auch der Mitgliedsbetriebe, können ausschließlich elektronisch eingereicht werden.

Web-Seminar am 9. April
Um den Einstieg in das Anerkennungsverfahren zu erleichtern, bietet die BLE am 9. April von 10 bis 12 Uhr ein kostenfreies Web-Seminar für Erzeugerorganisationen, Kontrollsysteme und Interessierte an. Darin werden die Inhalte der Richtlinie und die daraus resultierenden Anforderungen vorgestellt. Außerdem gibt es Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung. Bis zum 8. April muss man sich anmelden.

Bis zu 80 Prozent der Mehrkosten förderfähig
Eine besonders artgerechte und umweltschonendere Haltung von Tieren verursacht höhere laufende Kosten. Das BMEL fördert diese Mehrkosten der Betriebe. Die Förderung ist nach der Anzahl der gehaltenen Tiere gestaffelt.
-    80 Prozent der laufenden Mehrkosten für bis zu 50 Sauen, 1.500 Aufzuchtferkel und 1.500 Mastschweine
-    70 Prozent der Mehrkosten für bis zu 200 Sauen, 6.000 Aufzuchtferkel und 6.000 Mastschweine.
Erfüllen Betriebe „Premiumanforderungen“ in den Haltungsformen Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio, sind die entstehenden Mehrkosten förderfähig.

Weitere Informationen auf der Internetseite der BLE

 

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